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Schöffen- und Jugendschöffenwahlen für die Amtszeit 2024 - 2028: Interessentinnen und Interessenten gesucht

Meldung vom

Im Jahr 2023 werden bundesweit die Schöffinnen und Schöffen sowie Jugendschöffinnen und -schöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt.

Die Stadt Lohmar sucht für die Amtszeit vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2028 Schöffinnen und Schöffen für Strafverfahren gegen Erwachsene und Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für Jugendstrafverfahren.

Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtliche Richter*innen, die als Laien, ohne juristische Vorbildung, jedoch mit dem gleichen Stimmrecht wie die Berufsrichter*innen, gemeinsam mit diesen Strafverfahren gegen Erwachsene oder Jugendliche und Heranwachsende führen.

Wer Interesse an der Übernahme eines Schöffenamtes hat und die unten genannten Voraussetzungen erfüllt, kann sich bis Mittwoch, 15. März 2023 zur Aufnahme in die jeweiligen Schöffen- und Jugendschöffenlisten bewerben.

Wer sich bewerben kann:

Es werden verantwortungsbewusste Bürgerinnen und Bürger gesucht, die in Strafverfahren beim Landgericht Bonn und beim Amtsgericht Siegburg als Schöffin oder Schöffe mitwirken möchten. Die Wahlzeit einer Schöffin oder eines Schöffen beträgt fünf Jahre.

Bewerberinnen und Bewerber, müssen in Lohmar wohnen und am 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen.

Personen, die zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurden oder gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, sind von der Wahl ausgeschlossen.

Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter*innen, Rechtsanwältinnen und -anwälte, Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte, Bewährungshelfer*innen, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdienerinnen sowie Religionsdiener sollen nicht zu Schöffinnen und Schöffen gewählt werden.

Das Amt der Schöffinnen und der Schöffen verlangt ein hohes Maß an Objektivität, Unvoreingenommenheit, ausgeprägten Gerechtigkeitssinn, Standhaftigkeit, Selbstständigkeit, Menschenkenntnis, Kommunikations- und Dialogfähigkeit sowie Verantwortungsbewusstsein. Strafverfahren bedeuten eine hohe Belastung für die Angeklagten.

Strafverhandlungen erfordern letztendlich auch eine körperliche Eignung, da sie über mehrere Stunden, teilweise auch über mehrere Tage andauern können.

Die Jugendschöffinnen und Jugendschöffen sollten zudem erzieherisch befähigt sein und in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung verfügen.

So funktioniert es:

Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich ab sofort auf die Vorschlagslisten für die Wahl des jeweiligen Schöffenamtes setzen lassen.

Die Vorschlagsliste für die Jugendschöffinnen und Jugendschöffen wird vom Jugendhilfeausschuss der Stadt Lohmar beschlossen und an das Amtsgericht Siegburg weitergeleitet.

Die Vorschlagsliste für die Schöffinnen und Schöffen für Strafverfahren gegen Erwachsene wird vom Rat der Stadt Lohmar beschlossen und ebenfalls an das Amtsgericht Siegburg weitergeleitet.

Vor der Übermittlung der beschlossenen Vorschlagslisten werden die Vorschlagslisten für eine Woche zur Einsicht ausgelegt. Jede Person hat die Möglichkeit Einspruch zu erheben, falls Personen in die Vorschlagsliste aufgenommen wurden, die nicht für das Schöffenamt geeignet sind.

Beim Amtsgericht Siegburg wird ein Schöffenwahlausschuss gebildet, der die erforderliche Zahl der Schöffinnen und Schöffen sowie der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen aus den jeweiligen Vorschlagslisten wählt. Das Bewerbungsformular für das Schöffenamt für Strafverfahren gegen Erwachsene kann im Hauptamt der Stadt Lohmar angefordert oder auf der Internetseite "Schöffenwahl" der Stadt Lohmar heruntergeladen werden.

Ansprechpartnerin im Hauptamt ist Anika Derenbach, Tel.: 02246 15-143, E-Mail: Anika.DerenbachqGWhuiNepB7xY5qXhWmwnLohmarde.

Das Bewerbungsformular für das Jugendschöffenamt kann im Amt für Jugend und Familie der Stadt Lohmar angefordert oder auf der Internetseite der Stadt Lohmar zur Schöffenwahl  heruntergeladen werden.

Ansprechpartnerin ist Gela Kremer, Leiterin des Amtes für Jugend und Familie, Tel.: 02246 15-309, E-Mail: Gela.KremerqGWhuiNepB7xY5qXhWmwnLohmarde.

Interessentinnen und Interessenten für eines der Schöffenämter richten ihre Bewerbung bitte bis zum 15. März 2023 an das Hauptamt oder das Amt für Jugend und Familie der Stadt Lohmar.

Weitere ausführliche Informationen sind im Internet zu finden:

· Ausführliche allgemeine Seite zur Schöffenwahl: 
www.schoeffenwahl.de

· Bundesverband ehrenamtlicher Richterinnen und Richter e. V.: 
www.schoeffen.de

· Landesverband Nordrhein-Westfalen – Deutsche Vereinigung der Schöffinnen und Schöffen: www.schoeffen-nrw.de

· Justizportal NRW: www.justiz.nrw.de