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Planfeststellungsverfahren zur Erweiterung des Köln/Bonner Flughafens

Meldung vom

Beim Planfeststellungsverfahren zur Erweiterung des Köln/Bonner Flughafens, am 17. September in Köln, appellierte Bürgermeister Horst Krybus gemeinsam mit dem Siegburger Bürgermeister Franz Huhn sowie dem 1. Beigeordnete der Stadt Hennef, Michael Walter, und mit folgender Rede für ein Nachtflugverbot in Köln/Bonn.

Es gilt das gesprochene Wort:

Sehr geehrte Damen und Herren,

als Bürgermeister der Stadt Lohmar unterstreiche ich ausdrücklich die Worte meines Vorredners und Kollegen Bürgermeister Huhn.

Wir schätzen den Flughafen in unserer Region sehr.

Aber auch er muss Verantwortung tragen. Er muss die Fakten beachten und die gravierenden Nachteile mildern. Menschen, die nah am Flughafen leben, leiden unverhältnismäßig unter der Lärm- und Feinstaubbelastung des Flughafenbetriebes und werden gesundheitlich geschädigt.

Vor allem der nächtliche Fluglärm und die damit verbundenen zahlreichen Aufwachreaktionen der Anwohner sind gesundheitsschädlich; bei Kindern führen sie sogar zu Lernbeeinträchtigungen.

Wir sprechen daher nicht nur von einer akuten Belästigung, sondern von einer langfristigen und prägenden Beeinträchtigung der Lebensqualität und der Zukunft unserer Bevölkerung.

Menschen, für die wir die Verantwortung tragen und die wir hier vertreten. Diese Verantwortung fordern wir auch vom Flughafen ein.

Als Bürgermeister der Stadt Lohmar erwarte ich von dem Flughafen Köln/Bonn, dass er Rücksicht auf seine Nachbarn, d. h. Anwohner und Kommunen, nimmt. Der Flugverkehr wird permanent erweitert, ohne dass der Flughafen für die negativen Folgen gerade steht.

Wir akzeptieren nicht, dass wir zehn Jahre nach Verabschiedung des Fluglärmgesetzes beim Lärmschutz immer noch schlechter gestellt sind als die Anwohner an anderen deutschen Flughäfen. Es ist ärgerlich, die Antragsunterlagen zu lesen. Der Flughafen bemüht sich nicht einmal die Lärmgrenzwerte ausgebauter Flughäfen mit diesem Ausbauantrag zu beachten.

Der Flughafen, der öffentliche Daseinsvorsorge für sich beansprucht, nimmt auf unmittelbare Nachbarn keine Rücksicht. Warum müssen wir in Köln/Bonn deutlich höhere Lärmpegel ertragen als an anderen Flughäfen? Warum muss der kleine Handwerksbetrieb unter der Einflugschneise wesentlich höhere Emissionsanforderungen erfüllen?

Auch in Lohmar ist die Liste der schutzbedürftigen Einrichtungen, wie in Siegburg, lang. Für Lohmar gibt es noch eine Besonderheit: Der gesamte Stadtkern der Stadt Lohmar liegt innerhalb der zukünftigen Nachtschutzzone. Weite Teile des Stadtkerns liegen in der Tag-Schutzzone 2 sowie die südlichen Teile der Kernstadt in der Tag-Schutzzone 1.

Wir stellen dabei fest, dass die Nacht-Schutzzone des Flughafens Köln/Bonn deutlich größer ist als die Tag-Schutzzone 2. Dies ist ungewöhnlich und weist auf einen überaus starken Nachtflugbetrieb zum Nachteil der Flughafenanwohner hin.

Es ist der Frachtverkehr am Flughafen Köln/Bonn, der zu unzumutbaren Gesundheitsbelastungen und -schäden für die Flughafennachbarn geführt hat und weiter führen wird. Wir erwarten jetzt, sollte der vorliegende Antrag genehmigt werden, dass der Nachtflugverkehr für die Fracht ebenfalls neu geregelt wird und wir mit spürbaren Entlastungen und einer Kernruhezeit rechnen können. Die Fracht könnte nicht nur aus meiner Sicht auch tagsüber abgewickelt werden, ohne Schaden für die Volkswirtschaft.

Wir fordern daher eine luftverkehrsfreie Zeit von 0 Uhr bis 6 Uhr! Für die Zeit von 22 bis 24 Uhr fordern wir die Festlegung einer Obergrenze auf maximal 33 Starts und Landungen!

Das Nachtflugverbot am Frankfurter Flughafen belegt, dass die Verlagerung des Frachtverkehrs aus der Kernnacht problemlos möglich ist und zu keinen Nachteilen für die Luftverkehrswirtschaft führt. Für mich eine Parallele: Auch die LKW-Logistik-Branche muss damit zurechtkommen, dass es ein Sonntagsfahrverbot gibt – und sie kommt damit zurecht.

Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinen Entscheidungen zu den Flughäfen Frankfurt und Berlin gefordert, dass der Bedarf für den Nachtflugverkehr nachgewiesen werden müsse. Je näher der Verkehr an die Kernzeit 23 Uhr bis 5 Uhr herankomme, umso detaillierter müsse der Bedarf nachgewiesen werden, um sich gegen die Lärmschutzbelange durchzusetzen. Das Bundesverwaltungsgericht hat betont, in keinem Falle sei es gerechtfertigt – so das Gericht wörtlich –, „die Nacht zum Tage zu machen“.

Es ist Aufgabe der Luftverkehrsbehörde diese rechtlichen Maßstäbe nun auch am Flughafen Köln/Bonn umzusetzen. Alleine die Tatsache, dass es Flugverkehr in der Nacht gibt, ist noch kein zwingender Nachweis des Bedarfs.

Die Stadt Lohmar hat in ihren Einwendungen die Folgen des Flughafenbetriebs beschrieben, dazu eine umfangreiche Liste betroffener städtischer Einrichtungen vorgelegt. Wir wünschen uns nun, dass dieser Erörterungstermin der Luftverkehrsbehörde starke Argumente an die Hand gibt, damit im Genehmigungsfall mehr Vorsorge beim passiven aber vor allem auch beim aktiven Lärmschutz für den Flughafen Köln/Bonn im Interesse der Flughafennachbarn festlegt wird.

Die Vertreter der Stadt Lohmar werden die von mir nur angerissene Problematik detailliert vortragen.

Das Bundesverfassungsgericht hat in einer Entscheidung vom 04.05.2011 formuliert:

Das Grundgesetz „enthält auch die staatliche Pflicht, sich schützend und fördernd vor die in ihm genannten Rechtsgüter Leben und körperliche Unversehrtheit zu stellen und sie vor rechtswidrigen Eingriffen von Seiten anderer zu bewahren. Die sich aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG ergebende Schutzpflicht erfordert auch Maßnahmen zum Schutz vor gesundheitsschädigenden und gesundheitsgefährdenden Auswirkungen von Fluglärm.“

Wenn etwa laut Auskunft der Deutschen Flugsicherung innerhalb eines Zeitraums von 2 Monaten in der Aggerstraße in Lohmar während der Nachtzeit von 22 Uhr bis 6 Uhr knapp 3.000 Überflüge stattfanden, also 50 Überflüge pro Nacht, d. h. alle 9,6 Minuten ein nächtliches Überflugereignis, dann ist diese Schutzpflicht verletzt und „die Nacht zum Tage gemacht worden“.

Ich appelliere an den Flughafen: Werden Sie Ihrer Verantwortung gerecht!
Ich appelliere an die zuständige Behörde: Führen Sie ein Nachtflugverbot in Köln/Bonn ein!

Kontakt: Stadt Lohmar, Hauptamt, Elke Lammerich-Schnackertz, Elke.LammerichqGWhuiNepB7xY5qXhWmwnLohmarde