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Einschulung der Schulanfänger/-innen für das Schuljahr 2019/2020

Meldung vom

Zum Schuljahresbeginn 2019/2020 werden im Rahmen des Schulgesetzes alle Kinder schulpflichtig, die in der Zeit vom 1. Oktober 2012 bis zum 30. September 2013 geboren wurden.

Kinder, die nach dem 30. September 2013 geboren sind, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten vorzeitig eingeschult werden. Voraussetzung für eine vorzeitige Einschulung ist die Schulfähigkeit des Kindes. Kinder sind schulfähig, wenn sie die für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind. Der Antrag auf vorzeitige Einschulung ist an den Grundschulen erhältlich.

Die Anmeldetermine für das Schuljahr 2019/2020 liegen an den Lohmarer Grundschulen wie folgt:

Offene Ganztagsgrundschule Birk, Birker Straße 8, 53797 Lohmar-Birk, Tel. 02246 5786

  • Montag, 5. November bis Freitag, 9. November 2018
  • jeweils ab 14:00 Uhr (Genaue Termine werden im Rahmen der Elternanschreiben persönlich vergeben)
  • Informationsabend: Montag, 8. Oktober 2018, 20:00 Uhr im Foyer der Schule
  • Tag der Offenen Tür: Donnerstag, 11. Oktober 2018, von 8:45 Uhr bis 11:00 Uhr

Offene Ganztagsgrundschule Aggertalschule Donrath, Schulstraße 8, 53797 Lohmar-Donrath, Tel. 02246 4060

  • Montag, 5. November 2018 in der Zeit von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr, nach persönlicher Terminvergabe
  • Informationsabend: Dienstag, 30. Oktober 2018, 19:00 Uhr in der Schule

Offene Ganztagsgrundschule Waldschule Lohmar, Hermann-Löns-Straße 37, 53797 Lohmar-Ort, Tel. 02246 5131

  • Mittwoch, 10. Oktober bis Donnerstag, 11. Oktober 2018 jeweils ab 14:00 Uhr
  • Informationsabend: Donnerstag, 4. Oktober 2018, 19:30 Uhr im Musikraum der Schule

Offene Ganztagsgrundschule Wahlscheid, Krebsaueler Straße 65, 53797 Lohmar-Neuhonrath, Tel. 02206 90230

  • Mittwoch, 10. Oktober 2018 um 19:30 Uhr im Rahmen eines Elternabends in der Schule

Es ist anzustreben, die dem Wohnort nächstgelegene Grundschule zu wählen. Die Eltern oder Erziehungsberechtigten haben oder werden daher schriftlich Informationen zur nächstgelegenen Grundschule erhalten. Diesem Schreiben ist dann ein auszufüllender Anmeldebogen, ein Termin für die Anmeldung, sowie alle weiteren Unterlagen beigefügt.

Ist die Anmeldung eines Kindes an einer anderen als der nächstgelegenen Grundschule beabsichtigt und geplant, wird darum gebeten, dies der nächstgelegenen Grundschule mitzuteilen. Zudem ist in diesem Fall aus Gründen der Schulpflichtüberwachung seitens der Eltern oder Erziehungsberechtigten ein entsprechender Nachweis zu erbringen (Bescheinigung der aufnehmenden Schule über den Schulbesuch dort).

Die Schulverwaltung macht vorsorglich darauf aufmerksam, dass gemäß der Schülerfahrkostenverordnung vom Grundsatz her nur Schülerfahrkosten bis zur nächstgelegenen Schule übernommen werden können. Sofern eine andere als die nächstgelegene Schule besucht wird, muss im Einzelfall überprüft werden, ob ein Anspruch auf Übernahme der Schülerfahrkosten durch den Schulträger besteht.

Zur Schulanmeldung sind der Anmeldebogen, eine Geburtsurkunde des Kindes oder das Familienstammbuch und ein Nachweis über durchgeführte Schutzimpfungen (z.B. Impfbuch) mitzubringen.

Eltern oder Erziehungsberechtigte, die möglicherweise keine Mitteilung zur Anmeldung erhalten haben, ihr Kind aber dennoch einschulen möchten oder müssen, werden gebeten, sich mit der jeweils nächstgelegenen Schule in Verbindung zu setzen.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Aufnahme in die Grundschule nicht zwingend einen Anspruch auf einen Platz in der Offenen Ganztagsschule (OGATA) der jeweiligen Schule begründet.

Kontakt: Stadt Lohmar, Amt für Bildung, Soziales, Kultur und Sport, Ella Neufeld Tel.-Nr.: 02246/15-355, E-Mail: Ella.NeufeldqGWhuiNepB7xY5qXhWmwnLohmarde