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Hundekot ist zu beseitigen

Meldung vom

In letzter Zeit häufen sich Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern über Hundehaufen am Wegesrand, auf Gehwegen und sogar in privaten Vorgärten.

Dabei sollte es eigentlich selbstverständlich sein, dass die Hinterlassenschaften aufgenommen und ordnungsgemäß entsorgt werden.

Verantwortlich sind hier die Hundebesitzer/-innen und nicht die Vierbeiner, die einem ganz normalen Bedürfnis nachgehen.

In § 11 Abs. 2 Lohmarer Straßenordnung heißt es hierzu:
„Wer auf Verkehrsflächen oder in Anlagen Tiere mit sich führt, hat die durch die Tiere verursachten Verunreinigungen unverzüglich und schadlos zu beseitigen“.

Verstöße stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die mit Geldbuße geahndet werden können.

Die Stadtverwaltung bittet um Kenntnisnahme und Beachtung.

Kontakt: Stadt Lohmar, Britta Nieß, Telefon: 02246 15-219,
E-Mail: Britta.NiessqGWhuiNepB7xY5qXhWmwnLohmarde