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Vereinfachung der Regelungen zum Aufenthalt - Weiterhin große Hilfsbereitschaft für ukrainische Flüchtlinge

Meldung vom

Die Solidarität für die Ukraine ist weltweit weiterhin groß und auch viele Bürgerinnen und Bürger aus Lohmar bieten ihre aktive Hilfe für Flüchtlinge aus der Ukraine an. Jetzt wurden die Regelungen zum Aufenthalt vom Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKFFI) vereinfacht. Anders als in der Pressemeldung vom 4. März gelten nun für ukrainische Staatsbürgerinnen und -bürger folgende Regelungen:

  • Ukrainische Staatsangehörige, die sowohl ihre Unterbringung als auch ihre Versorgung aus privaten Mitteln sicherstellen, benötigen für eine visumsfreie Einreise nach Deutschland einen biometrischen Reisepass. Mit diesem können sie sich für 90 Tage in Deutschland aufhalten. Eine Verlängerung um weitere 90 Tage ist möglich. Hierfür ist zurzeit ein Antrag bei der Ausländerbehörde notwendig.
  • Wenn der Lebensunterhalt nicht aus privaten Mitteln sichergestellt werden kann, besteht die Möglichkeit, einen Asylantrag bei der Landeserstaufnahmeeinrichtung NRW (LEA) in Bochum zu stellen.

    Aktuell greift ein sogenanntes erleichtertes Verfahren nach § 24 Aufenthaltsgesetz für den weiteren Aufenthalt von ukrainischen Staatsangehörigen. Damit ist ein gesonderter Asylantrag nicht mehr erforderlich, sondern die ukrainischen Staatsangehörigen erhalten eine befristete Aufenthaltserlaubnis für die Dauer von bis zunächst einem Jahr. Weiterhin können sie staatliche Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz beantragen und sind zum Familiennachzug berechtigt.

    Ukrainische Staatsangehörige, die sich bereits im Rahmen einer selbstorganisierten Unterkunft z.B. bei Freunden/Verwandten aufhalten, sollen zunächst in den Kommunen verbleiben und nicht zur Registrierung die LEA in Bochum aufsuchen. Es ist ausreichend, wenn eine spätere Registrierung im Zuge der Antragstellung auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis erfolgt.

Wer helfen will und Wohnraum für geflüchtete Menschen und Familien kostenlos zur Verfügung stellen möchte, kann sich an „Lohmar hilft“ wenden.

Informationen zur Hilfe für Menschen aus der Ukraine können unter www.rhein-sieg-kreis.de/ukraine abgerufen werden. Weitere Fragen beantwortet die Ausländerbehörde des Rhein-Sieg-Kreises per E-Mail: auslaenderbehoerdeqGWhuiNepB7xY5qXhWmwnrhein-sieg-kreisde oder unter Telefon: 02241 13-3990.

Kontakt: Stadt Lohmar, Andreas Behncke, Beigeordneter, E-Mail: Andreas.BehnckeqGWhuiNepB7xY5qXhWmwnLohmarde