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Gesamtabschluss

Die Stadt Lohmar hat wie jede Kommune zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Gesamtabschluss gemäß § 116 GO NRW zu erstellen.

Der Gesamtabschluss, auch Konzernabschluss oder konsolidierter Jahresabschluss genannt, fasst den doppischen Jahresabschluss der Kernverwaltung mit den Jahresabschlüssen der in den Gesamtabschluss einzubeziehenden Einrichtungen und Unternehmen (z.B. Eigenbetriebe, Anstalten des öffentlichen Rechts, GmbHs, AGs) zusammen. Der Gesamtabschluss wird stets für ein Geschäfts- bzw. Rechnungsjahr aufgestellt. Hinsichtlich der in den Gesamtabschluss einzubeziehenden Auslagerungen ist zu unterscheiden zwischen verbundenen Unternehmen, assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen.

Der Gesamtabschluss besteht aus der Gesamtbilanz, der Gesamtergebnisrechnung, der Kapitalflussrechnung, sowie dem Gesamtanhang und mit erläuternden Inhalten. Dem Gesamtabschluss ist ein Gesamtlagebericht beizufügen.