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1. Nachtragshaushalt 2018

Der Rat der Stadt Lohmar hat am 19. Dezember 2017 den 1. Nachtragshaushalt 2017 / 2018 verabschiedet. Die Kommunalaufsicht des Rhein-Sieg-Kreises hat diesen sodann mit Verfügung von 11.01.2018 für die Jahre 2017 und 2018 genehmigt. Die Grundsteuer B wurde von 590 auf 620 Prozentpunkte angehoben. Die Ursachen für die Erhöhung der Grundsteuer B liegt hauptsächlich an den notwendigen Investitionen in die Bildungslandschaft der Stadt Lohmar. So werden in den kommenden Jahren mehr als 6 Mio. € in die Bildungslandschaft investiert. Diese notwendigen Investitionen ziehen jedoch auch Folgekosten nach sich, wie Abschreibungen, Unterhaltungsaufwendungen, Zinsaufwendungen etc. und verursachen somit Folgekosten in Höhe von 340.000 €. Durch die Erhöhung der Grundsteuer B sollen diese Mehrkosten kompensiert werden.

Den kompletten 1. Nachtragshaushalt 2017 / 2018 können Sie nachfolgend herunterladen.