Anliegen Hebesätze
Beschreibung
Die Hebesätze gelten für die Grund- und die Gewerbesteuer.
Die Bemessungsgrundlagen werden vom zuständigen Finanzamt ermittelt und festgesetzt (Grund- und Gewerbesteuermessbescheid auf der Grundlage des Einheitswertbescheides).
Auf diesen Wert wendet die Stadt den satzungsgemäß festgelegten Hebesatz an und veranlagt die Steuer gegenüber dem Bürger.
Die aktuellen Hebesätze finden Sie in der Haushaltssatzung.
Ihre Ansprechpartner/-innen
(für weitere Informationen wie Adresse, Raumnummer, Sprechzeiten usw. klicken Sie bitte auf den Namen.)
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Rüdiger Kulartz
Amtsleiter im Amt für FinanzwesenTelefon 02246 15-237 Fax 02246 15-700237 E-Mail Ruediger.Kulartz Lohmarde