Anliegen Verkürzung der Sperrzeit
Beschreibung
Die Sperrzeit in Gaststätten ist auf 5.00 Uhr festgesetzt. Aus besonderem Anlass können Abweichungen hiervon genehmigt werden.
Die Entscheidung über die Sperrzeitenverkürzung ist kostenpflichtig.
Benötigte Unterlagen:
formloser, schriftlich begründeter Antrag mit Angabe der gewünschten Sperrzeitverkürzung.