Anliegen Jugendarbeitsschutzgesetz / Untersuchungsberechtigungsschein
Beschreibung
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz ist für Jugendliche unter 18 Jahren vor Aufnahme eines Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnisses in der Regel eine ärztliche Untersuchung erforderlich.
Die oder der Jugendliche kann persönlich oder durch einen Erziehungsberechtigten den Untersuchungsberechtigungsschein im Bürgeramt beantragen. Sofern dies vor der ärztlichen Untersuchung geschieht, werden die durch die Untersuchung entstehenden Kosten vom Rhein-Sieg-Kreis übernommen. Die oder der Jugendliche ist in der Arztwahl frei. Sie oder er kann nicht verpflichtet werden, einen Betriebsarzt aufzusuchen.
Der Untersuchungsberechtigungsschein wird sofort ausgehändigt.
Ihre Ansprechpartner/-innen
(für weitere Informationen wie Adresse, Raumnummer, Sprechzeiten usw. klicken Sie bitte auf den Namen.)
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Alicia Bauer
Sachbearbeiterin in der Abteilung Bürgerservice im OrdnungsamtTelefon 02246 15-203 Fax 02246 15-933 E-Mail Alicia.Bauer Lohmarde -
Helga Dederich
Sachbearbeiterin in der Abteilung Bürgerservice im OrdnungsamtTelefon 02246 15-208 Fax 02246 15-933 E-Mail Helga.Dederich Lohmarde -
Evelyn Derenbach
Sachbearbeiterin in der Abteilung Bürgerservice im OrdnungsamtTelefon 02246 15-202 Fax 02246 15-933 E-Mail Evelyn.Derenbach Lohmarde -
Roswitha Klinger
Sachbearbeiterin in der Abteilung Bürgerservice im OrdnungsamtTelefon 02246 15-205 Fax 02246 15-933 E-Mail Roswitha.Klinger Lohmarde -
Marcel Städtler
Sachbearbeiter in der Abteilung Bürgerservice im OrdnungsamtTelefon 02246 15-207 Fax 02246 15-933 E-Mail Marcel.Staedtler Lohmarde