Aktuelle Informationen zu den Wahlen
Wahl des Behindertenbeirates der Stadt Lohmar 2021
Am 7. März 2021 wird zum zweiten Mal die Wahl des Behindertenbeirates gewählt. Gewählt wird per Versammlungs- und Briefwahl. Die Versammlungswahl findet am 7. März 2021 im Ratssaal der Stadt Lohmar (Rathausstraße 4) in der Zeit von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr statt.
Aus datenschutzrechtlichen Gründen sind dem Wahlamt die möglichen Wähler/-innen nicht bekannt. Um an der Wahl teilnehmen zu können, müssen sich Betroffene in das Wählerverzeichnis eintragen lassen. Hierzu kann das unterstehende Formular genutzt werden.
Bürgermeisterin Claudia Wieja im Gespräch mit Peter Eschbach vom Behindertenbeirat der Stadt Lohmar
Wahlvorschläge für die Wahl des Behindertenbeirates Lohmar
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Bekanntmachung zur Aufforderung zur Einreichung eines Wahlvorschlages [PDF, Dateigröße: 452 KB]
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amtlicher Vordruck zur Einreichung eines Wahlvorschlages [PDF, Dateigröße: 3 MB]
Der Wahlvorschlag muss nicht zwingend von einer zweiten Person eingereicht werden, hier kann auch der Bewerber bzw. die Bewerberin selber stehen.
Wahlberechtigung und Wählbarkeit für die Wahl des Behindertenbeirates
- Wahlberechtigt sind alle Einwohner/-innen der Stadt Lohmar, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und die
a) selbst behindert sind (Nachweis: z. B. Schwerbehindertenausweis mindestens 30 %) oder
b) im häuslichen Umfeld einen Menschen mit Behinderung (Nachweis: z. B. Schwerbehindertenausweis mindestens 30 %) betreuen. - Von der Wahlberechtigung ausgeschlossen ist
a) derjenige/diejenige, für den zur Besorgung aller seiner Angelegenheiten ein/e Betreuer/in bestellt ist
b) wer infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland das Wahlrecht nicht besitzt. - In den Behindertenbeirat wählbar sind:
a) alle Wahlberechtigten nach Ziffer 1
b) alle, die durch berufliches oder ehrenamtliches Engagement mit der Betreuung von Menschen mit Behinderung befasst sind oder über einen besonderen Sachverstand für die Belange der Menschen mit Behinderung verfügen, sofern ihnen nicht durch Richterspruch die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter aberkannt wurde
Eintragung in das Wählerverzeichnis für die Behindertenbeiratswahl in Lohmar
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Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis [PDF, Dateigröße: 2 MB]
Ansprechpartner
Sachbearbeiter im WahlamtTelefon | 02246 15-861 |
Fax | 02246 15-900 |
Wahlamt
Lohmarde
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