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Informationen für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger

Unionsbürgerinnen und -bürger können frei entscheiden, ob sie ihr Wahlrecht in ihrem Heimatland oder in Lohmar ausüben möchten. Um in Lohmar sein/ihr Wahlrecht auszuüben, müssen die Unionsbürgerinnen und Unionsbürger einen Antrag stellen. Den Antrag finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Sofern bei einer vergangenen Europawahl ein Antrag bereits gestellt wurde, ist dieser für die folgenden Wahlen gültig. Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob bereits ein Antrag gestellt wurde, können Sie dies beim Wahlamt gerne nachfragen.

Das Formular kann am Bildschirm ausgefüllt werden. Senden Sie bitte das ausgedruckte und unterschriebene Formular anschließende komplett mit allen Seiten an das Wahlamt der Stadt Lohmar.

Der Antrag muss spätestens bis zum 21. Tag vor der Wahl (19. Mai 2024) im Original bei der Stadt Lohmar eingehen. Eine Verlängerung der Frist ist nicht möglich. Die Übermittlung des Antrages per E-Mail oder per Fax ist nicht zulässig.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Bundeswahlleiterin.

Ansprechpartner

Sachbearbeiter in der Abteilung -keine- im Wahlamt

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Sachbearbeiterin in der Abteilung -keine- im Wahlamt

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