Zum Hauptinhalt springenZum Hauptmenü springenZum Seitenmenü springenZur Suche springenZum Seitenfuß springen

Kommunale Wärmeplanung

Liebe Bürger*innen,

mit dem am 1. Januar 2024 in Kraft getretenen Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (WPG) wurde eine Grundlage für eine verbindliche und systematische Einführung einer flächendeckenden Wärmeplanung geschaffen.

Dieses Gesetz trägt dazu bei, die Klimaziele im Jahr 2045 zu erreichen. Durch das WPG wurde den Ländern die Aufgabe zur Durchführung einer Wärmeplanung für ihr Hoheitsgebiet verpflichtend auferlegt. Diese Pflicht wurde durch das Land NRW an uns übertragen.

Durch dieses Gesetz erhalten wir die Möglichkeit eine lokale Wärmeplanung vorzunehmen. Diese gibt Ihnen als Bürgerinnen und Bürgern sowie den Unternehmen und Energieversorgern Sicherheit darüber, ob und mit welcher zentralen Wärmeversorgung Sie vor Ort rechnen können.

Auf dieser Seite werden sukzessive alle Informationen zur Kommunalen Wärmeplanung in Lohmar veröffentlicht.

Ansprechpartner

Sachbearbeiter im Amt für Innovation und Nachhaltigkeit