Zum Hauptinhalt springenZum Hauptmenü springenZum Seitenmenü springenZur Suche springenZum Seitenfuß springen

Ausflüge/mehrtägige Klassenfahrten

Für wen besteht ein Anspruch?

a) Schülerinnen und Schüler, die

  • eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen
  • keine Ausbildungsvergütung erhalten
  • das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben

b) Kinder, die

  • eine Tageseinrichtung besuchen oder für die Kindertagspflege geleistet wird,

Antragstellung - Welche Unterlagen sind erforderlich?

Die Leistung wird auf Antrag erbracht. Antragsformulare sind im Sozialamt der Stadt/Gemeinde erhältlich. Der Antrag ist beim Sozialamt einzureichen.

Dem Antrag ist die Bescheinigung der Schule bzw. Kindertageseinrichtung mit

  • Name und Anschrift des Teilnehmers,
  • Datum des Ausfluges,
  • Höhe der Kosten und
  • Kontoverbindung der Schule / Kindertageseinrichtung bzw. des Lehrers / der Lehrerin/ Erzieher / Erzieherin beizufügen.

Welcher Bedarf wird berücksichtigt?

Es werden die Kosten in tatsächlicher Höhe berücksichtigt. Taschengelder für zusätzliche Ausgaben sind davon nicht erfasst. Sie müssen aus dem Regelbedarf bestritten werden. 

Wie erfolgt die Leistungsgewährung?

Über die Gewährung der Leistung erhält der Antragsteller eine Kostenzusage vom Sozialamt.

Es erfolgt eine Direktzahlung durch das Sozialamt an die Schule oder Kindertagesstätte.

Informationen für Empfänger von Sozialhilfe nach dem SGB XII, Wohngeld, Kinderzuschlag